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Zeit des Nationalsozialismus

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In der '''Zeit des Nationalsozialismus''' zwischen [[1933]] bis [[1945]] musste sich der [[Dresdner SC]] wie alle [[Deutschland|deutschen]] Spitzenvereine im [[Fußball]] und in der [[Leichtathletik]] mit den neuen Machthabern arrangieren.
So wurden [[1933]] jüdische die jüdischen Mitglieder aus dem Verein ausgeschlossen und [[19401935]] musste die sogenannte [[Satzung|Einheitssatzung]] des [[NSRLDRL]] übernommen werden. Der DSC wurde bei seiner [[Monatsversammlung]] am [[4. Mai]] [[1933]] durch den Beauftragten des Sportkommissars für die [[Kreishauptmannschaft Dresden]] "gleichgeschalten". Die [[Abteilungsleiter]] wurden am [[30. Mai]] 1933 bestätigt.
== Vereinssatzung ==
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Am [[194018. April]] [[1935]] musste der [[Dresdner SC]] in weiten Teilen die sogenannte [[Satzung|Einheitssatzung]] des [[Deutscher Reichsbund für Leibesübungen|Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen (DRL)]] übernehmen. Von der [[Mitgliederversammlung]] gewählt werden durfte nun nur noch der [[Vereinsführer]], welcher seinen [[Führerrat]] selbst zu bestimmen hatte. Am [[17. Mai]] [[1940]] musste der DSC schließlich die geänderte Einheitssatzung des nunmehrigen [[Nationalsozialistischer Reichsbund für Leibesübungen|Nationalsozialistischen Reichsbundes für Leibesübungen (NSRL)]] übernehmen. Der [[Vereinsführer]] wurde nun vom NSRL bestellt und durfte nicht mehr gewählt werden.
=== Satzungsänderungen im Vereinsregister ab 1933 ===

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