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In Zusammenarbeit mit dem [[Deutscher Olympischer Sportbund|Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)]] setzt sich der [[Dresdner SC]] für das Wohl der Kinder, die im Vertein Sport treiben, ein.
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== Präventionsmaßnahmen des Vereins ==
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* Verein bekennt sich zu seinem eigens aufgestellten Kinderschutzkonzept
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* Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses vor Aufnahme der Trainertätigkeit (im Haupt- und Ehrenamt)
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* Trainertätigkeit nur mit unterschriebenem Ehrenkodex des DOSB bzw. der Deutschen Sportjugend möglich
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* forcierte Qualifizierung der ehrenamtlichen Übungsleiter mittels Lizenzerwerb (Übungsleiter-Grundausbildung enthält Lerneinheiten zu Kinderschutz und Aufsichtspflicht)
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* Angebot des Vereins zu Kinderschutzseminar für Haupt- und Ehrenamt (Inhalt: eventuelle Anzeichen von Kindeswohlgefährdung, Aufmerksamkeit bei möglichem Fehlverhalten im Umgang mit Sportlern)
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* "Sechs-Augen-Prinzip": neben Trainer und Sportler sollte mindestens eine weitere Person beim Training anwesend sein
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* Kinderschutzbeauftragte im Verein und wenn möglich auch innerhalb der Abteilungen
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== Kinderschutzbeauftragte ==
 
== Kinderschutzbeauftragte ==
  

Version vom 17. Dezember 2024, 00:59 Uhr

In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) setzt sich der Dresdner SC für das Wohl der Kinder, die im Vertein Sport treiben, ein.

Präventionsmaßnahmen des Vereins

  • Verein bekennt sich zu seinem eigens aufgestellten Kinderschutzkonzept
  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses vor Aufnahme der Trainertätigkeit (im Haupt- und Ehrenamt)
  • Trainertätigkeit nur mit unterschriebenem Ehrenkodex des DOSB bzw. der Deutschen Sportjugend möglich
  • forcierte Qualifizierung der ehrenamtlichen Übungsleiter mittels Lizenzerwerb (Übungsleiter-Grundausbildung enthält Lerneinheiten zu Kinderschutz und Aufsichtspflicht)
  • Angebot des Vereins zu Kinderschutzseminar für Haupt- und Ehrenamt (Inhalt: eventuelle Anzeichen von Kindeswohlgefährdung, Aufmerksamkeit bei möglichem Fehlverhalten im Umgang mit Sportlern)
  • "Sechs-Augen-Prinzip": neben Trainer und Sportler sollte mindestens eine weitere Person beim Training anwesend sein
  • Kinderschutzbeauftragte im Verein und wenn möglich auch innerhalb der Abteilungen

Kinderschutzbeauftragte

Ehemalige Kinderschutzbeauftragte