Wolfgang Söllner: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DSC-Archiv.de
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Funktionärslaufbahn)
(Funktionärslaufbahn)
 
Zeile 9: Zeile 9:
 
== Funktionärslaufbahn ==
 
== Funktionärslaufbahn ==
  
Wolfgang Söllner trat [[1992]] als Mitglied dem [[Dresdner SC]] bei. [[2001]] wurde er stellvertretender [[Abteilung Volleyball|Abteilungsleiter Volleyball]], bis er von [[2002]] bis [[2010]] acht Jahre lang Volleyball-Abteilungsleiter war.
+
Wolfgang Söllner trat [[1993]] als Mitglied dem [[Dresdner SC]] bei. [[2001]] wurde er stellvertretender [[Abteilung Volleyball|Abteilungsleiter Volleyball]], bis er von [[2002]] bis [[2010]] acht Jahre lang Volleyball-Abteilungsleiter war.
  
 
Vom [[28. November]] [[2013]] bis zum [[15. September]] [[2022]] war er [[Präsidenten|Präsident]] des Dresdner SC.
 
Vom [[28. November]] [[2013]] bis zum [[15. September]] [[2022]] war er [[Präsidenten|Präsident]] des Dresdner SC.

Aktuelle Version vom 16. September 2022, 22:19 Uhr

Wolfgang Söllner

Wolfgang Söllner (* 25. November 1958 in Münster) ist ein deutscher Rechtsanwalt, der vom 28. November 2013 bis zum 15. September 2022 Präsident des Dresdner SC war.

Berufsleben[Bearbeiten]

Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Mediator studierte in seiner Geburtsstadt Münster. Er lebt seit 1991 in Dresden, wo er seitdem als Rechtsanwalt tätig ist.

Funktionärslaufbahn[Bearbeiten]

Wolfgang Söllner trat 1993 als Mitglied dem Dresdner SC bei. 2001 wurde er stellvertretender Abteilungsleiter Volleyball, bis er von 2002 bis 2010 acht Jahre lang Volleyball-Abteilungsleiter war.

Vom 28. November 2013 bis zum 15. September 2022 war er Präsident des Dresdner SC.

Außerdem ist Wolfgang Söllner Vizepräsident des Deutschen Volleyball-Verbandes und seit dem 17. November 2010 Präsident des Sächsischen Sportverbandes Volleyball.

Kritik[Bearbeiten]

Das DSC-Präsidium unter Führung von Wolfgang Söllner veröffentlichte am 27. November 2014 ein neues umstrittenes Vereinslogo ohne einen dafür nötigen Beschluss der Delegiertenversammlung, womit gegen § 1 Absatz 3 der Vereinssatzung verstoßen wurde.