Kinderschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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In Zusammenarbeit mit dem [[Deutscher Olympischer Sportbund|Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)]] setzt sich der [[Dresdner SC]] für das Wohl der Kinder, die im Vertein Sport treiben, ein.
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In Zusammenarbeit mit dem [[Deutscher Olympischer Sportbund|Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)]] setzt sich der [[Dresdner SC]] für das Wohl der Kinder, die im Verein Sport treiben, ein.
  
== Präventionsmaßnahmen des Vereins ==
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== Kinderschutz-Präventionsmaßnahmen des Vereins ==
  
 
* Verein bekennt sich zu seinem eigens aufgestellten Kinderschutzkonzept
 
* Verein bekennt sich zu seinem eigens aufgestellten Kinderschutzkonzept
 
* Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses vor Aufnahme der Trainertätigkeit (im Haupt- und Ehrenamt)
 
* Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses vor Aufnahme der Trainertätigkeit (im Haupt- und Ehrenamt)
* Trainertätigkeit nur mit unterschriebenem Ehrenkodex des DOSB bzw. der Deutschen Sportjugend möglich
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* Trainertätigkeit nur mit unterschriebenem Ehrenkodex des DOSB bzw. der [[Deutsche Sportjugend|Deutschen Sportjugend (dsj)]] möglich
 
* forcierte Qualifizierung der ehrenamtlichen Übungsleiter mittels Lizenzerwerb (Übungsleiter-Grundausbildung enthält Lerneinheiten zu Kinderschutz und Aufsichtspflicht)
 
* forcierte Qualifizierung der ehrenamtlichen Übungsleiter mittels Lizenzerwerb (Übungsleiter-Grundausbildung enthält Lerneinheiten zu Kinderschutz und Aufsichtspflicht)
 
* Angebot des Vereins zu Kinderschutzseminar für Haupt- und Ehrenamt (Inhalt: eventuelle Anzeichen von Kindeswohlgefährdung, Aufmerksamkeit bei möglichem Fehlverhalten im Umgang mit Sportlern)
 
* Angebot des Vereins zu Kinderschutzseminar für Haupt- und Ehrenamt (Inhalt: eventuelle Anzeichen von Kindeswohlgefährdung, Aufmerksamkeit bei möglichem Fehlverhalten im Umgang mit Sportlern)

Aktuelle Version vom 17. Dezember 2024, 01:01 Uhr

In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) setzt sich der Dresdner SC für das Wohl der Kinder, die im Verein Sport treiben, ein.

Kinderschutz-Präventionsmaßnahmen des Vereins[Bearbeiten]

  • Verein bekennt sich zu seinem eigens aufgestellten Kinderschutzkonzept
  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses vor Aufnahme der Trainertätigkeit (im Haupt- und Ehrenamt)
  • Trainertätigkeit nur mit unterschriebenem Ehrenkodex des DOSB bzw. der Deutschen Sportjugend (dsj) möglich
  • forcierte Qualifizierung der ehrenamtlichen Übungsleiter mittels Lizenzerwerb (Übungsleiter-Grundausbildung enthält Lerneinheiten zu Kinderschutz und Aufsichtspflicht)
  • Angebot des Vereins zu Kinderschutzseminar für Haupt- und Ehrenamt (Inhalt: eventuelle Anzeichen von Kindeswohlgefährdung, Aufmerksamkeit bei möglichem Fehlverhalten im Umgang mit Sportlern)
  • "Sechs-Augen-Prinzip": neben Trainer und Sportler sollte mindestens eine weitere Person beim Training anwesend sein
  • Kinderschutzbeauftragte im Verein und wenn möglich auch innerhalb der Abteilungen

Kinderschutzbeauftragte[Bearbeiten]

Ehemalige Kinderschutzbeauftragte[Bearbeiten]